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4. Mai 2021Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie Zuschüsse vom Staat in die Digitalisierung des Unternehmens. Mit unseren Software Anwendungen wie z.B. Liefer- und Abholservice, der digitalen Speisekarte, der Online Tischreservierung und/oder der Software für Hotels, Pensionen etc. zur Online Zimmer Buchung inkl. Synchronisation der Buchungen mit den großen Portalen wie Booking.com, Airbnb und anderen erfüllen wir die Anforderungen, um einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen zu können.
Welche Software ist für den Antrag zur Überbrückungshilfe III geeignet?
Im Grunde ist jede unserer Software Anwendungen und auch jede Variante dafür geeignet den Antrag zur Überbrückungshilfe III über Ihren Steuerberater beim deutschen Staat zu stellen. Für jede Gastro und Hotel Software können Sie eine Lifetime Lizenz erwerben! Keine monatlichen Kosten!
- Lieferservice Bestellsystem zum Kaufen. Sie entscheiden mit dieser Software, ob Sie Abholservice, Lieferservice und/oder Im Haus Bestellungen ermöglichen. Sie können jederzeit alle Möglichkeiten anschalten oder z.B. nur Abholservice und Im Haus Bestellungen zulassen. Keine Gebühren je Bestellung, keine monatlichen Gebühren (Lifetime Lizenz).
- Tischreservierung Software zum Kaufen. Mit der Lifetime Lizenz zur Online Tischreservierung bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit einen Tisch auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten zu bestellen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren beim Kauf der Lifetime Lizenz an!
- Hotel Software in der Cloud Kaufen. Wie bei den oben erwähnten Anwendungen ist es auch bei der Hotel Software das Sie mit der Lifetime Lizenz unbegrenzte Buchungen annehmen können.
- Alle 3 o.g. Software Anwendungen für die Gastronomie und Hotellerie sind auch als progressive Web App, iOS App und Android App verfügbar. HIER finden Sie unsere Preise. Sie können natürlich auch alle 3 Software Systeme in einer App nutzen. In diesem Fall würden Sie 2 x die Standard Lizenz und 1 x die Premium Lizenz benötigen.
Wie ist der Ablauf damit ich den Antrag stellen kann?
- Im ersten Schritt kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen einen kostenlosen Demo Zugang damit Sie die Software testen können. Keiner möchte die Katze im Sack kaufen und deshalb haben Sie 30 Tage Zeit das gewünschte System auf Herz und Nieren zu prüfen.
- Im nächsten Schritt informieren Sie uns ob Sie ggfs. eine zusätzliche Funktion in der Gastronomie Software benötigen bzw. falls alles so ist wie Sie es wünschen geben Sie uns Bescheid und wir erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot, welches Sie über Ihren Steuerberater einreichen können.
- Der letzte Schritt ist die Bestätigung der Überbrückungshilfe III durch den Staat. Jetzt teilen Sie uns mit das Sie unser Angebot annehmen wollen. Wir erstellen die Rechnung welche Sie wiederum einreichen können um den Betrag zu erhalten. Sollten Sie Änderungen an der Gastro bzw. Hotel Software beauftragt haben machen wir uns sofort nach Zahlungseingang an die Arbeit und ändern das System entsprechend Ihren Wünschen ab.
Bisher gab es keinerlei Probleme bei unseren Kunden, die bereits ein Angebot von uns erhalten haben und dieses Angebot zum Erhalt der Überbrückungshilfe III eingereicht haben.